Informationen zur Produktrückerstattung
Hier sind die Bestimmungen und der Ablauf zur Rückerstattung unserer Produkte:
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1. Einhaltung des OBNP vom 16. Dezember 2016
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(Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen – SR 817.022.104):
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Gemäß der betreffenden OBPN wurden unsere Texturierungsprodukte Easy Base+ und Xantacorn beim BLV (Bundesamt für Lebensmittel, Veterinärwesen und Gesundheit) gemeldet und erhielten die Zulassung für das Inverkehrbringen unter dem Namen
"Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" /
„Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ / „Alimenti a finite Medicali Speciali“.
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2. Erstattungen nach LIMA/MiGel-Kriterien (Position 99.02.01.01.1):
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Gemäß den Bestimmungen der betreffenden Position sind sowohl Easy Base+ als auch Xantacorn in ihrer Eigenschaft als Verdickungsmittel bei Dysphagie nun bis zu folgenden Beträgen erstattungsfähig:
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- 0,54 CHF/Portion (200 ml IDDSI 2) für Patienten im Rettungsdienst
- 0,60 CHF/Portion (200 ml IDDSI 2) für Patienten, die zu Hause leben.​Unter Berücksichtigung des relativ geringen Gewichts unserer Lösungen bei der Zubereitung texturmodifizierter Speisen und Getränke ergibt sich eine ausreichend hohe Anzahl an 200 ml IDDS 2 Portionen, um eine volle Rückerstattung des Kaufpreises dieser beiden Produkte zu begründen. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl Easy Base+ als auch Xantacorn von einem Arzt oder einem zugelassenen Therapeuten verschrieben werden.
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Auf Anfrage senden wir Ihnen ein einfaches Tool zur Berechnung der Einheiten unserer Produkte, die Sie während eines Zeitraums des Jahres (z. B. eines Monats, eines Quartals, eines Semesters oder eines Jahres) basierend auf der Anzahl der dysphagischen Patienten in Ihren Pflegeeinheiten benötigen könnten.
Hier finden Sie die ärztliche Verordnung zu unseren Produkten (PDF).
